Lagerordnung

  1. Jedes Kind hat sich an die Haus- und Zeltplatzordnung zu halten.
  2. Die Anweisungen der Betreuer:innen sind zu befolgen.
  3. Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Zeltlager wird erwartet.
  4. Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich nur in Begleitung von Betreuungspersonen oder in Gruppen von mindestens 3 Personen erlaubt, sofern in der Einverständniserklärung erlaubt. Unangemeldet darf der Lagerplatz nicht verlassen werden.
  5. Die festgesetzte Nachtruhe ist zu beachten.
  6. Erkrankungen und Verletzungen sind sofort einer Betreuerin/einem Betreuer zu melden.
  7. Offenes Feuer in den Zelten und im Wald ist verboten.
  8. Rauchen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  9. Baden/Schwimmen ist nur unter Aufsicht von Betreuungspersonen erlaubt.
  10. Bei Verstößen gegen die Lagerordnung kann durch die Lagerleitung das Verlassen des Zeltlagers verfügt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.