Jedes Kind hat sich an die Haus- und Zeltplatzordnung zu halten.
Die Anweisungen der Betreuer:innen sind zu befolgen.
Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Zeltlager wird erwartet.
Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich nur in Begleitung von Betreuungspersonen oder in Gruppen von mindestens 3 Personen erlaubt, sofern in der Einverständniserklärung erlaubt. Unangemeldet darf der Lagerplatz nicht verlassen werden.
Die festgesetzte Nachtruhe ist zu beachten.
Erkrankungen und Verletzungen sind sofort einer Betreuerin/einem Betreuer zu melden.
Offenes Feuer in den Zelten und im Wald ist verboten.
Rauchen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Baden/Schwimmen ist nur unter Aufsicht von Betreuungspersonen erlaubt.
Bei Verstößen gegen die Lagerordnung kann durch die Lagerleitung das Verlassen des Zeltlagers verfügt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.